Verpflegungsmehraufwand für Soldaten
Diese Besonderheiten solltest du beachten.
Hin und wieder kann es vorkommen, dass Soldaten die Möglichkeit haben, Verpflegungsmehraufwendungen steuerlich abzusetzen. Dies ist vor allem durch die häufigen Versetzungen und Kommandierungen der Fall. In diesem Beitrag erhältst du viele nützliche Informationen rund um das Thema „Verpflegungsmehraufwand für Soldaten“, sodass du anschließend ein richtiger Experte in der Thematik sein wirst.
Was ist überhaupt ein Verpflegungsmehraufwand?
Unter dem Verpflegungsmehraufwand werden alle Kosten zusammengefasst, die sich zusätzlich ergeben, wenn ein Soldat sich außerhalb seiner Stammeinheit befindet. Diese Kosten können für Lehrgänge, Dienstreisen, Kommandierungen oder Versetzungen entstehen. Für all diese Kosten, die hier anfallen, können Pauschalbeträge steuerlich geltend gemacht werden. Dies geschieht im Zuge der Steuererklärung. Der Verpflegungsmehraufwand wurde deshalb eingeführt, da während der Reisen keine Zubereitung von Essen in der eigenen Küche erfolgen kann. Aufgrund dessen können Mehraufwendungen steuerlich abgesetzt werden, wenn es sich um eine Dienstreise handelt.
Wann dürfen die Mehraufwendungen steuerlich abgesetzt werden?
Es ist grundsätzlich nur möglich, die Kosten über die Werbungskosten steuermindernd geltend zu machen. Das ist allerdings nur dann möglich, wenn sich die Kosten unmittelbar auf die Wirtschaftlichkeit des Soldaten auswirken. Das bedeutet, wenn der Arbeitgeber dem Soldaten eine Verpflegung stellt, entstehen wirtschaftlich keine erhöhten Verpflegungskosten und somit auch keine Mehraufwendungen. Hierbei ist es irrelevant, ob der Soldat die Verpflegung tatsächlich annimmt oder nicht. Grundsätzlich gilt: Wird eine Verpflegung vonseiten des Arbeitgebers angeboten, sind die Verpflegungspauschalen unmittelbar zu kürzen. Es bleiben in diesem Fall nur noch die Eigenanteile, abzüglich eventueller Erstattungen durch den Arbeitgeber, abzugsfähig.
Wie lange können Verpflegungsmehraufwendungen steuerlich geltend gemacht werden?
Im Grunde genommen ist es so, dass die Verpflegungsmehraufwendungen, welche durch eine Auswärtstätigkeit entstehen, nur innerhalb der ersten drei Monate steuerlich abgesetzt werden können. Allerdings gilt, dass diese Frist erneut zu zählen beginnt, wenn der Soldat innerhalb dieser drei Monate vier Wochen am Stück, durch zum Beispiel eine Auswärtstätigkeit, einen Urlaub oder eine Krankheit, nicht am neuen Wohnort verweilt. Eine Ausnahme bei der Frist von drei Monaten besteht für Marinesoldaten. Jeder, der sich bei einer Kommandierung auf einem Schiff befindet, kann die Verpflegungsmehraufwendungen für unbestimmte Zeit steuerlich geltend machen. Dies wurde von einem Marinesoldaten verhandelt. Allerdings dürfen nur die deutschen Pauschalen angesetzt werden. Das resultiert daraus, da jedes Schiff dann deutsches Hoheitsgebiet darstellt, wenn es eine deutsche Flagge besitzt.
Wie hoch sind die Verpflegungsmehraufwendungen?
Damit der erhöhte Verpflegungsbedarf einfacher berechnet werden kann, gibt es sogenannte Verpflegungspauschalen, welche vom Gesetzgeber festgesetzt werden. Höhere Kosten, welche durch Einzelnachweise entstehen, können hierbei nicht berücksichtigt werden. Das Land, in dem sich der Soldat befindet, ist ausschlaggebend für die Höhe der Pauschale.
Wie hoch ist der steuerliche Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen?
Bei der Berechnung der Verpflegungsmehraufwendungen kommt es auf die Kürzung der Beträge an, welche, wie bereits erwähnt, dadurch entstehen können, wenn der Arbeitgeber eine Verpflegung zur Verfügung stellt.
Folgende Kürzungen können auftreten:
Wenn der Arbeitgeber ein Frühstück bereitstellt, können 20 Prozent von der Tagespauschale abgezogen werden. Wenn der Arbeitgeber ein Mittag- oder Abendessen bereitstellt, können pro Mahlzeit 40 Prozent von der Tagespauschale abgezogen werden.
Wie funktioniert das System mit den Vermögensaufwendungen, wenn ein Auslandseinsatz vorliegt?
Selbstverständlich steht den Soldaten auch dann ein steuerlicher Abzug zu, wenn eine Kommandierung ins Ausland erfolgt. In diesem Fall muss jedoch das geleistete Verpflegungsgeld mit dem Sachbezugswert ausgetauscht werden. Dies resultiert daraus, da die Verpflegung der Soldaten im Ausland nicht kostenlos geschieht, sondern ein Verpflegungsgeld bezahlt werden muss. Außerdem steht dem Soldaten während der ersten drei Monate meist eine Aufwandsvergütung vom Rechnungsführer zu. Die Aufwandsvergütung ist so hoch wie das Verpflegungsgeld. Aufgrund dessen können in den ersten drei Monate meist keine Verpflegungsmehraufwendungen abgezogen werden.