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Von der Arbeit nach Hause und zurück

Als Soldat Fahrtkosten richtig in der Steuererklärung angeben.

Soldaten sind viel unterwegs. Dem Umzug in die Kaserne folgen Dienstreisen, Lehrgänge und Auslandstätigkeiten. Oft kommen Versetzungen innerhalb oder außerhalb Deutschlands hinzu. Rund 70 Prozent der Soldaten pendeln regelmäßig zwischen Dienst- und Wohnort. Bundeswehr-Studenten pendeln zwischen Studienort und Wohnort. So fallen hohe Fahrtkosten an, die allerdings von der Steuer abgeschrieben werden können. Hierbei gilt es, einige Dinge zu berücksichtigen.

Bei Fahrten zur ersten Tätigkeitsstrecke: Entfernungspauschale

Soldaten, die zwischen Wohnung und Kaserne oder Dienststätte hin- und herpendeln, können eine Entfernungspauschale von 0,30 Euro pro Kilometer berechnen. Das ist die festgelegte Pauschale, die für alle bei der Bundeswehr Tätigen gilt. Dabei macht es keinen Unterschied, ob mit Bus, Bahn oder Fahrrad gereist wird. Lediglich für Fahrten mit dem Motorrad gilt aktuell ein Kilometersatz von 0,20 Euro pro Kilometer. Berücksichtigt werden müssen immer die individuellen Verhältnisse, von der Entfernung bis zu den Kosten, die ebenfalls stark variieren können.

Die Fahrtkosten lassen sich in der Steuererklärung als Werbungskosten anseten. Hierzu werden in der Steuererklärung das benutzte Verkehrsmittel und die Anzahl der getätigten Fahrten angegeben. Es werden immer die Fahrtkosten für den kürzesten Entfernungsweg erstattet. Eine Ausnahme gilt für Fahrten mit dem PKW, wenn eine längere Strecke nachweislich Fahrzeit einspart. Im Zweifelsfall sollte Rücksprache mit dem Finanzamt gehalten werden.

Zudem gelten nur volle Entfernungskilometer, die mit entsprechenden Belegen nachgewiesen werden müssen. Als Soldat gestaltet es sich mitunter als schwierig, den Hauptarbeitsplatz zu bestimmen. Normalerweise handelt es sich um den momentanen Arbeitsplatz, also zum Beispiel die Kaserne oder einen Einsatzort im Ausland. Eine Rückfrage beim Vorgesetzten bringt meist Klarheit über die Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte.

Welche Belege benötige ich?

Generell sollten sämtliche Belege aufbewahrt werden, die Fahrten dokumentieren. Dazu gehören Tickets und Tankstellen-Bons ebenso wie Werkstattrechnungen. Am besten werden entsprechende Dokumente unmittelbar abgeheftet und bei Nachfrage seitens des Finanzamtes ausgehändigt.

Auswärtstätigkeiten und Kommandierungen

Soldaten sind meist nur in den ersten Jahren in der Kaserne tätig. Später folgen Versetzungen oder Auswärtstätigkeiten. Auch lange Kommandierungen oder Lehrgänge sowie die Teilnahme an entfernen Übungen führen dazu, dass die Kosten immer individuell angepasst werden müssen. Bundeswehr-Soldaten sollten sich bei jedem Wohnortwechsel neu auf die Steuererklärung einstellen. Wichtig ist dies insbesondere, wenn weite Wegstrecken zurückgelegt werden. Durch eine Optimierung der Kostenberechnung kann in vielen Fällen Geld gespart werden, wenn es an die Steuererklärung geht.

Fahrtkosten: diese Regeln gelten für Bundeswehr-Studenten

Bundeswehr-Studenten können Fahrtkosten wie gehabt von der Steuer absetzen lassen. Abgesetzt werden können Fahrten vom Wohnort zum Studienort sowie Fahrten zu Praktika oder Fortbildungen.

Ob Studenten oder Soldaten, beim Abschreiben der Fahrtkosten müssen sämtliche Fahrten ausführlich dokumentiert und als Kopie auf Nachfrage der Steuererklärung beigefügt werden. Außerdem gilt es, Veränderungen im Wohn- oder Arbeits- bzw. Studienort zu notieren und diese Details ebenfalls in die Steuererklärung aufzunehmen.